Bauüberwachung im Hoch- und Tiefbau

Projektsteuerung und Angebotseinholung


Wie überall im Leben gilt auch im Bauwesen der Grundsatz: Gute Organisation und Kontrolle sind schon der halbe Weg zum Erfolg.
So bedarf es zur Umsetzung der genehmigten Planung in ein allen Ansprüchen genügendes Bauwerk, der vielen beteiligten Fachhandwerker wegen sowie zur Kalkulation, einer Aufteilung der Bauaufgabe mit klarer vertraglicher Abgrenzung zwischen den Einzelgewerken.



Dazu dienen im Hoch- und Tiefbau sowohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung gleichermaßen:
. * . Ausführungs- und Detailplanungen (gemäß der Genehmigung und nach den technischen Regeln),
. * . Planung des Bauablaufs mit ggf. örtlicher (Baufelder) und zeitlicher (Etappen) Untergliederung,
. * . Baubeschreibung für alle Beteiligten sowie Leistungsbeschreibungen und Mengenermittlung für die Gewerke,
. * . Kostenberechnung, Angebotseinholung, Angebotsprüfungen, Preisvergleich und Bauvertrag.

Ob die Bauausführung nach der klassischen Einzelvergabe von Gewerken oder heute vermehrt nach einem mit Bauträger oder Generalunternehmer (GU) geschlossenen Pauschalvertrag erfolgt, in jedem Fall sind die o.g. Abläufe der Bauvorbereitung gleich. Es besteht nur der Unterschied, dass im ersten Fall der Bauherr (durch seinen Architekten oder Bauingenieur) und im zweiten Fall der GU (durch dessen Architekten oder Bauingenieure) diese Bauvorbereitungen zu treffen hat.


Bauleitung und Bauüberwachung


Die unverzichtbare weitere organisatorische und kontrollierende Begleitung der Bauausführung kann bei Pauschalverträgen zwar dem Bauträger bzw. Generalunternehmer überlassen werden, mit:
. * . Überwachung des Bauzeitenplans, Abruf von Nachfolgehandwerkern, Ausräumen von Konflikten (Projektsteuerung),
. * . Prüfung von Aufmaßen und Abrechnungen, Zahlungsfreigaben (Bauleitung),
. * . Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit dem Leistungsbeschrieb und der Planung (Bauüberwachung).

Für seine eigenen Interessen beauftragt der umsichtige Bauherr jedoch auch bei schlüsselfertiger Bauweise seinen (ggf. zusätzlichen) Bauüberwacher zur Qualitätskontrolle selbst.


denn wer will schon die Katze im Sack kaufen


Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Eigenkontrolle des GU andere Schwerpunkte gesetzt werden, als wenn dessen Arbeiten durch einen vom Bauherrn bestellten unabhängige Architekten, Fachingenieur oder Bausachverständigen überwacht werden.
Daher erfreut sich die vom Bauherrn / Käufer direkt beauftragte Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) bei schlüsselfertigen Vergaben im Hoch- und Tiefbau zunehmender Beliebtheit.
Die Bauüberwachung / BQÜ zählt zu unseren wichtigsten Tätigkeiten.



(Navigationsleiste oder Suchfeld oben bringen Sie zu gewünschten Themen, der Klick hier zurück zur Startseite oder "weiter" )


Druckbare Version