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Sachverständige Stellungnahme und Gutachten

Der Sachverständige / Gutachter

Die unparteiische Überprüfung an im Bau befindlichen oder fertiggestellten Gebäuden und unsere Gutachten zu mangel- oder schadhaften Bauteilen für Gerichte, für Versicherungsgesellschaften und für private Auftraggeber (Bauherren oder Bauunternehmen) dienen als Einigungsgrundlage im Streitfall und als Richtlinie für die Nachbesserung oder für die Schadenbeseitigung.
Als Bausachverständiger (oder als Schiedsgutachter bei gemeinsamem Auftrag der Parteien) nimmt Dipl.-Ing. Wolfgang Prestinari sachkundig Stellung zu:

Die öff. Bestellung zum SV für Schäden an Gebäuden

Als von der IHK Nordschwarzwald öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist Dipl.-Ing. Wolfgang Prestinari auch an die Sachverständigenordnung gebunden. Diese kann hier eingesehen werden.
Die darin u.a. geforderte Pflege der besonderen Sachkunde gehört wie die Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit zu den Grundsätzen des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v.SV).

Dipl.-Ing. Wolfgang Prestinari ist in den einschlägigen Sachverständigenverzeichnissen der Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. (https://svv.ihk.de/svw-suche/4931566/suche-extern?nachname=Prestinari)
und des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) als ö.b.u.v. Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" geführt. (Details)

Das Bestellungsgebiet (Tenor) "Schäden an Gebäuden" enthält auch die Bereiche "Mängel an Bauleistungen" und "Mängel an bestehender Bausubstanz".
Wie vielfältig diese Mängel und Schäden das Bauwesen betreffen, ist auf der Folgeseite auszugsweise wiedergegeben.

Abbildung: Wolfgang Prestinari -

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