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Statische Berechnungen und Konstruktionsplanung

Grundsätze zur Stabilität von Bauwerken

Der § 13 zur Landesbauordnung BW besagt, dass bauliche Anlagen im Ganzen und in ihren einzelnen Bestandteilen während der Errichtung und in ihrem Endzustand dauerhaft standsicher sein müssen.
Wie das zu erreichen und nachzuweisen ist, geben die Festigkeitslehre (Statik), die Technischen Baubestimmungen sowie die Bauregellisten vor.

Die Bauministerkonferenz gibt Auskunft darüber, welche der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) aufgelisteten Technischen Baubestimmungen zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Grundsatzanforderungen in den einzelnen Bundesländern eingeführt sind. Für Baden-Württemberg sind diese der "Liste der Technischen Baubestimmungen" (LTB) von 12/2022 zu entnehmen.

Abbildung: Durchlaufträger -

Liste der Technischen Baubestimmungen

Die Liste der (eingeführten) Technischen Baubestimmungen (LTB) - enthält Regelwerke (u.a. DIN-Normen) zum Schutz von Leben, Gesundheit und Klima - dazu zählen u.a.
. * . DIN 1055 - Lastannahmen für Bauten,
. * . DIN 1054, DIN 4123 bis 4126 - Regeln zum Grundbau,
. * . DIN 1053 - Mauerwerk,
. * . DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton,
. * . DIN 18800 - Stahlbauten,
. * . DIN 1052 - Holzbauwerke,
. * . ETB-Richtlinie – Bauteile, die gegen Absturz sichern,
. * . Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV),
. * . Technische Regeln zum Brandschutz,
. * . Technische Regeln zum Wärmeschutz,
. * . Technische Regeln zum Schallschutz,
. * . Anwendungsregeln für Bauprodukte und Bausätze (Bauregellisten)
und viele mehr.

Abbildung: Plattenberechnung -

Belastung von Bauteilen

Die Lastannahmen für Gebäude und Gebäudeteile (Eigengewichte und Nutzlasten) sind als jeweilige Mindestwerte den Standsicherheits- und Festigkeitsberechnungen sowie den Bemessungen der Bauteile und deren Verankerung zugrunde zu legen. Die statische Berechnung und die auf ihr basierenden Konstruktionszeichnungen (Statikpläne) bilden das Ergebnis dieser Regelanwendungen in Bezug auf den Bauentwurf.
Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit sind weitere Technische Baubestimmungen (u.a. Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz), die Unfallverhütungsvorschriften, die Arbeitsstättenverordnung als anerkannte Regeln der Technik zu beachten.

Beispiele der architektonischen (gestalterischen) Planung und unserer darauf abgestimmten Berechnungen und Zeichnungen zur Tragwerksplanung (Statik) sehen Sie auf der Folgeseite.

Abbildung: Berechnung + Plan -

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