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Wärmeschutz und Energieeinsparung

Grundsätze zur thermischen Bauphysik

Mit den Wärmeschutzverordnungen (WSchV) von 1977, 1984, 1995 begannen die Bestrebungen zur Energieeinsparung an Gebäuden vorallem mit zunehmenden Wärmedämmmaßnahmen an den Außenflächen.
Infolge der danach geltenden Energie-Einsparverordnungen (EnEV) von 2002, 2004, 2007, 2009, 2014 und 2016 wurden die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von jeweiligen Neubauten kontinuierlich erhöht.
Während sich die WSchV lediglich auf die Außenhaut bezog, gelten die Bestimmungen der EnEV nun auch für die Heizungsanlagen und die Warmwasserbereitung. In gewissem Umfang (Heizung und Dämmung der obersten Decke) verlangt die EnEV auch schon Verbesserungen an Altbauten. Damit war der Trend zur energetischen Verbesserung auch bestehender Gebäude eingeleitet.

Seit 2007 kann nun auch die Bilanzierung und Offenlegung des Energieverbrauchs (Energieausweis) ab dem 01.07.2008 (für Wohngeb. Bj. bis 1965), ab dem 01.01.2009 (für Wohngeb. Bj. nach 1965) sowie ab dem 01.07.2009 (für alle Nichtwohngebäude) bei Verkauf und Vermietung verlangt werden.

Seit Nov. 2020 wurde die zuletzt gültige EnEV mit energetischen Anforderungen an den Wärmeschutz und die Anlagentechnik von Gebäuden durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Darin wird nun u.a. auch die Verwendung von fossilen und erneuerbaren Brennstoffen geregelt.

Zwar gilt (mit den o.g. Einschränkungen) weiterhin der Bestandsschutz, das heißt, keine Verpflichtung zur nachträglichen Wärmedämmung bzw. Verbesserung der bestehenden Wärmedämmung an Altbauten, denn die Beurteilungsgrundlage für das Soll bestimmen immer die baurechtlichen Vorschriften und Regeln der Baukunst zum Zeitpunkt des Baujahrs bzw. des größeren Umbaus.
Doch Vorsicht, denn diese Gesetzgebungen befinden sich wegen der fortschreitenden Klimaveränderung in ständiger Weiterentwicklung.

Für die bauphysikalisch richtigen Entscheidungen des Bauherrn / Gebäudeeigentümers entwickeln wir dem jeweiligen Projekt oder bestehenden Gebäude angepasste Details (u.a. nach DIN 4108 und DIN 18599) mit Berechnungsnachweisenzum Wärme- und Feuchteschutz. Dabei geben wir auch prinzipielle Ratschläge zur Wahl der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung (nach DIN 4701) sowie zum Lüftungskonzept (nach DIN 1946).

Abbildung: Bild: Kalksandstein.de -

Wichtigste Dämm-Maßnahmen und die Schimmelgefahr

[Abbildung] (Bild Fa. Isover) Dachdämmung: Da warme (leichtere) Luft nach oben aufsteigt, liefern Wärmedämmungen über der obersten Geschossdecke bzw. in der Dachfläche den effektivsten Beitrag zur Behaglichkeit (auch im Sommer als Hitzeschutz) und zur Heizkosteneinsparung.
Wichtig ist hierbei die innenseitig liegende, auch an allen Anschlüssen luft- und diffusionsdichte Dampfsperrfolie und die zuverlässig gegen Außenfeuchte abgedichtete, jedoch diffusionsfähige Außenhaut.
Es kommt also auf die richtige Abstimmung der Materialschichten an, die als erprobtes Komplettsystem eines Herstellers verwendet werden sollten oder hinsichtlich des U-Werts (Wärmedurchgangskoeffizient) und der Dampfdiffusion von uns berechnet werden.
Die oftmals leider vernachlässigte Dampfdiffusionsberechnung besitzt große Bedeutung für die Voraussage, ob sich in den Bauteilschichten aus Luftfeuchte Kondensat (und Schimmel) bilden können. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
[Abbildung] (Bild Fa. Sto) Außenwanddämmung: Diese sollte entweder bereits mit dem verputzten Mauerstein (z.B. Porenziegel oder Porenbeton - beim Neubau) erreicht werden, bzw. (auch als Nachrüstung) mit außenliegendem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder als VHF-System (vorgehängte hinterlüftete und gedämmte Fassadenelemente) hergestellt werden.
Diese Systeme sind unempfindlicher gegen Tauwasserschäden als die innenseitige Wärmedämmung (Innendämmung).
An Fenster- und Türlaibungen sowie an den Innenseiten von Fensterbänken und Balkonplatten verbleiben bei fehlender Übergreifung der Dämmung erhebliche Wärmebrücken, die Tauwasser- und Schimmelbildung begünstigen.
[Abbildung] (Bild Fa. DOW) Perimeterdämmung: Bauteilabdichtungen gegen Bodennässe müssen vor dem Erddruck geschützt werden und liegen deshalb direkt auf der eingeebneten Wandkonstruktion.
Die darüber aufgetragene Wärmedämmung übernimmt hier diese Schutzfunktion und liegt daher im feuchten Bereich (Perimeter). Perimeterdämmungen sollten Dränagekanäle für den Wasserabfluß besitzen, andernfalls wären diese in der weiteren Trennlage (z.B. Noppenfolie) zum Erdreich anzuordnen.
Die Perimeterdämmung ist einer evtl. Innendämmung vorzuziehen.

Für die Bodenplatte gelten diese Regeln gleichermaßen: Allerdings liegt dort die Abdichtung meist notgedrungen innenseitig und die hauptsächliche Wärmedämmschicht unter der Bodenplatte. Bei alleiniger Wärmedämmung auf der inneren Bodenabdichtung muß darüber abermals eine Dampfsperrfolie eingebaut werden, um den Fussbodenaufbau vor Kondensat und Schimmel zu bewahren.

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